Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Bad Gottleuba-Berggießhübel

Bad Gottleuba-Berggießhübel ist eine Stadt mit rund 5700 Einwohnern im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unweit von Dresden
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
5542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01816
Vorwahlen
035023, 035025, 035032, 035054
Adresse der Stadtverwaltung
Königstraße 5, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel
Königstraße 5, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel 01816 Sachsen DE
Website
Gemeinde Bad Gottleuba-Berggießhübel – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 beschlossen, das Bebauungsplan-Verfahren für den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB weiterzuführen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB wegen Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anwendbar ist.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Karlsleite 2“ wurde gebilligt und soll vom 30. September bis 1. November 2024 erneut öffentlich ausgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen der Planstraße, Festsetzungen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Präzisierungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und grünordnerischen Festsetzungen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt, und der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Offenlage des Planentwurfs erfolgt im Beteiligungsportal Sachsen und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sowie im Rathaus der Stadt.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Bebauungsplan Bad Gottleuba-Berggießhübel