Sie entstand im Zuge der Gemeindegebietsreform von 1999 durch den Zusammenschluss der Kurorte Bad Gottleuba (Moorheilbad) und Berggießhübel (Kneippkurort) sowie der Gemeinden Langenhennersdorf und Bahratal
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
5542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01816
Vorwahlen
035023, 035025, 035032, 035054
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Gottleuba-Berggießhübel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 beschlossen, das Bebauungsplan-Verfahren für den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB weiterzuführen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB wegen Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anwendbar ist.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Karlsleite 2“ wurde gebilligt und soll vom 30. September bis 1. November 2024 erneut öffentlich ausgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen der Planstraße, Festsetzungen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Präzisierungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und grünordnerischen Festsetzungen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt, und der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Offenlage des Planentwurfs erfolgt im Beteiligungsportal Sachsen und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sowie im Rathaus der Stadt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet