Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Bad Gottleuba-Berggießhübel

Bad Gottleuba-Berggießhübel ist eine Stadt mit rund 5700 Einwohnern im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unweit von Dresden
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
5542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01816
Vorwahlen
035023, 035025, 035032, 035054
Adresse der Stadtverwaltung
Königstraße 5, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel
Königstraße 5, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel 01816 Sachsen DE
Website
Gemeinde Bad Gottleuba-Berggießhübel – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 beschlossen, das Bebauungsplan-Verfahren für den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB weiterzuführen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB wegen Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anwendbar ist.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Karlsleite 2“ wurde gebilligt und soll vom 30. September bis 1. November 2024 erneut öffentlich ausgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen der Planstraße, Festsetzungen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Präzisierungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und grünordnerischen Festsetzungen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt, und der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Offenlage des Planentwurfs erfolgt im Beteiligungsportal Sachsen und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sowie im Rathaus der Stadt.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
Bebauungsplan Bad Gottleuba-Berggießhübel